AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ballonsport Bremen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung und Durchführung von Ballonfahrten sowie den Erwerb von Tickets und Gutscheinen bei SchwebeGlück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen, im Folgenden "Unternehmen" genannt.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Bestellung von Tickets oder Gutscheinen über die Website, telefonisch oder schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung und durch das ausstellen der Rechnung durch das Unternehmen zustande.
(2) Das Unternehmen behält sich vor, den Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Unternehmen ohne die Angabe von Gründen aufzukündigen.
3.Zeitraum zur Durchführung der Fahrt
(1) Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Zeit, das sind in der Regel 12 Monate nach dem Buchungsdatum, die Fahrt durchzuführen bzw. dem Gast annehmbare Termine anzubieten. Gelingt das nicht, gleichgültig aus welchen Gründen, so hält Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen für insgesamt drei Jahre nach dem Buchungsdatum die Kapazität für die Durchführung der Fahrt bereit. Der Fahrschein / Gutschein und der bezahlte Fahrpreis verfallen, wenn innerhalb dieser drei Jahre ein Fahrtermin nicht vereinbart und durchgeführt werden kann.
Durch die Einbehaltung des Fahrpreises wird die Bereithaltung der Kapazität abgegolten.
Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen kann ihre Pflicht zur Durchführung der Fahrt auch erfüllen, durch Beauftragung eines anderen Luftfahrtunternehmens. Der Gast ist hierüber zu informieren.
4. Dauer der Fahrt
(1) Die Dauer der Ballonfahrt richtet sich nach den Wetterverhältnissen und Landemöglichkeiten. Angestrebt wird eine Regel-Fahrtdauer von 60 – 75 Minuten. Muss diese Fahrtzeit um mehr als 25% unterschritten werden, so kann die anteilige Zurückzahlung des Fahrpreises, gemessen an der Regelfahrtdauer, oder ein neuer Fahrtermin verlangt werden. Die genannten Fahrzeiten können auch überschritten werden.
5. Gutscheine und Tickets und deren Bezahlung
(1) Alle erworbenen Gutscheine und Tickets sind ab dem Ausstellungsdatum für drei Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens möglich.
(2) Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein bzw. das Ticket und berechtigt nicht mehr zur Inanspruchnahme einer Ballonfahrt.
(3) Fahrscheine oder Gutscheine sind im Vorfeld bzw unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen und werden erst mit Bezahlung gültig. Es gelten die auf www.schwebeglueck.de veröffentlichten Preise.
(4) Die Preise für unsere Tickets und Gutscheine basieren auf den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Kosten insbesondere für Personal, Treibstoff, Versicherungen sowie behördliche Auflagen. Da diese Kosten Schwankungen unterliegen können, behält sich Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen das Recht vor, den Preis der im Gutschein enthaltenen Leistung anzupassen, sofern zwischen dem Erwerb des Gutscheins und der Einlösung ein Zeitraum von mehr als 24 Monaten liegt. Diese Regelung lässt gesetzliche Rechte der Verbraucher unberührt.
(5) Während einfache Einzelfahrscheine übertragbar und nicht personalisiert sind, sind alle Gutscheine der Schwebeglück Ballonabeneteuer - Ballonsport Bremen personalisiert und nicht übertragbar und können somit nur von der bei der Buchung angegebene Person selber genutzt werden. Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger Absprache und Einzelfallentscheidung möglich.
6. Stornierung und Rückerstattung von Tickets und Fahrterminen
(1) Nach Vertragsabschluss (siehe oben, 2. Vertragsabschluss) räumt Schwebeglück Ballonabenteuer - BallonsportBremen dem Kunden die Möglichkeit ein, in einem Zeitraum von 14 Tagen, vom Kauf des Tickets und damit dem Vertragsabschluss zurück zu treten. In diesem Falle ist verfällt das Ticket/Gutschein gänzlich und der Fahrpreis wird unter Einbehaltung einer Storno- Kostenpauschale von 15% des Rechnungsbetrages erstattet.
Nach dem Ablauf von 14 Tagen erfolgt eine Rückerstattung nicht. Alle weiteren Rückerstattungen erfolgen - wenn - auf Kulanz.
(2) Eine Stornierung oder Verschiebung des gebuchten Fahrtermins ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen am Startplatz wird der volle Ticketpreis berechnet und das Ticket verfällt.
(3) Falls die Ballonfahrt von Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z.B. schlechtes Wetter) abgesagt werden muss, kann der Kunde sich über das Buchungssytem einen neuen Termin buchen oder wird von Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen auf einen neuen Termin gebucht. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
7. körperliche Konstitution der Fahrgäste
(1) Die Teilnahme an einer Ballonfahrt ist aus sicherheits- und gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen für:
- Schwangere
- stark übergewichtige Personen
- Kleinkinder und Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,35 m
- Kinder bis 8 Jahre
- Menschen mit Arthritis (Arthrose) oder künstlichen Knie-,Sprung- und Hüftgelenken
- stark alkoholisierte Menschen
- Menschen die unter dem Einfluss von Drogen stehen
(2) Sollten Personen, die zu den oben genannten Gruppen gehören, dennoch an einer Ballonfahrt teilnehmen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Das Unternehmen übernimmt in diesem Fall keine Haftung für etwaige gesundheitliche Schäden oder Unfälle.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, eine gesunde körperliche Verfassung zu haben. Als grobe Orientierung gilt, dass der Sprung von einem Küchenstuhl (ca. 50 cm hoch) ohne Schwierigkeiten und Beschwerden möglich sein sollte. Sollte der Kunde sich in seiner körperlichen Verfassung unsicher sein, wird empfohlen, vor der Buchung der Ballonfahrt einen Arzt zu konsultieren.
(3) Die letzte Entscheidung über die Beförderung von Personen trifft der Pilot am Startplatz. Sollte ein Fahrgast auf den Piloten wirken als wenn mit Ihm oder für Ihn keine sichere Durchführung der Ballonfahrt möglich ist, so kann der Pilot den Fahrgast von der Fahrt ausschliessen.
Sollte ein Zurückhalten jeglicher in dieser AGB genannter wichtiger Informationen zur körperlichen Verfassung des Fahrgastes dazu führen, dass der Fahrgast am Tag der Ballonfahrt vom Start ausgeschlossen werden muss, so verfällt der Anspruch auf Beförderung ersatzlos.
Sollte ein körperlicher oder geistiger Defizit verschwiegen werden und der Fahrgast somit ohne Kenntnis des Luftfahrzeugführers über die hier genannten Defizite an der Fahrt teilnehmen, so wird keine Haftung für mögliche, daraus abzuleitende Schäden übernommen.
(4) Hat ein Gast ein Körpergewicht von über 125 kg (bei Herren) bzw. über 95kg (bei Damen), so muss dies bei der Buchung, spätestens bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden. In diesen Fällen kann ein Preiszuschlag bis zu 100 % verlangt werden.
8. Sicherheit und Verhalten während der Fahrt
(1) Während des Starts, der Fahrt und der Landung sowie bei Auf-und Abrüsten des Ballons hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer und Personen der Crew (Verfolger) alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung geeigneten Maßnahmen zu treffen bzw. anzuordnen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Der Luftfahrzeugführer entscheidet über Startplatz, Startzeit, Fahrthöhe, Fahrtdauer und
Landeplatz.
(2) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ballonfahrt bei schlechtem Wetter oder aus anderen sicherheitsrelevanten Gründen abzusagen oder zu verschieben. In einem solchen Fall kann der Kunde selbstständig einen neuen Termin über das Buchungssystem buchen. Hierbei wird er - wenn gewollt - gerne von Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen unterstützt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
(3) Das Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen ist untersagt.
(4) Der Fahrgast unterschreibt vor Fahrtantritt die Sicherheitsbestimmungen und versteht sich mit diesen einverstanden.
9. Verbote
(1) Vom Beginn des Aufrüstens bis zum Ende des Abrüstens herrschen Rauchverbot und Alkoholverbot für alle beteiligten Personen. Tiere, Waffen, gefährliche Stoffe und Funkgeräte dürfen nicht an Bord mitgenommen werden. Das Abwerfen von Gegenständen ist verboten. Während der Start und Landephase ist das Fotografieren an Bord verboten.
10. Haftung
(1) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.
(2) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für heruntergefallene oder aus dem Korb geworfene Gegenstände. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner persönlichen Gegenstände während der Ballonfahrt verantwortlich.
(3) Ebenso übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden, die durch heruntergefallene oder aus dem Korb geworfene Gegenstände am Boden oder an Personen entstehen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle mit solchen Vorfällen verbundenen Schäden.
(4) Für Schäden, Verletzungen oder deren Folgen, die während der Ballonfahrt auftreten, übernimmt das Unternehmen keine Haftung, wenn der Pilot den Kunden ausdrücklich auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen hat.
(5) Die Haftung für Personenschäden oder Sachschäden, die durch unsachgemäßes Verhalten des Kunden oder durch Nichteinhaltung von Sicherheitsanweisungen entstehen, wird ebenfalls ausgeschlossen.
11. Rücktransport vom Landeplatz
(1) Die Rückfahrt vom Landeplatz zum ursprünglichen Treffpunkt erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – mit Fahrzeugen der Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen auf freiwilliger Basis und ohne jegliche Haftung.
12. Mithilfe Geschädigter
(1) Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfahrzeugführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Der Geschädigte ist verpflichtet soweit zumutbar alles zu tun, was den Schaden verringern oder beseitigen kann. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des § 254 BGB zur Anwendung.
13. Datenschutz
(1) Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Während der Fahrt entstandenes Bild- und Videomaterial wird gegebenenfalls von Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen weiterverwendet.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens einsehbar.
14. Schlussbestimmungen
(1) Schwebeglück Ballonabenteuer - Ballonsport Bremen behält sich jederzeit Änderungen dieser AGB vor. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir freuen uns auf Euch!
Bis dahin:
Glück ab - Gut land
